Unser Vorstand
Ohne eine gewisse Hierarchie und geordnete Organisation kann kein Verein ordentlich agieren und zukunftsfähig sein und bleiben. Daher haben wir in den folgenden Absätzen einen Auszug unserer Vereinssatzung hinterlegt um die Aufgaben der Vorstandsämter etwas näher zu erläutern.
Auszug aus der Vereinsordnung (§7, erweiterte Satzung):
Hauptmann: Der Hauptmann ist der 1. Repräsentant des Vereins. In seiner Funktion
leitet er sämtliche Veranstaltungen und Sitzungen (Feldhausen) des Vereins. Er
kommandiert die Umzüge und Koordiniert als 1. Vorsitzender die anfallende
Vorstandsarbeit. Er hat zu allen öffentlichen Anlässen des Vereins eine Rede zu halten
(Kirmes, Weihnachtsfeier etc.). Beim Marschieren üben eine Woche vor Kirmes, richtet der
Hauptmann für die beteiligten Mitglieder ein Hauptmannsfrühstück aus. Dem Hauptmann
wird zu Ehren seiner Dienste an Kirmes ein großer Maibaum vom Verein gestellt, und ihm zu Ehren
wird beim Präsentierzug präsentiert. Dem Hauptmann wird das Recht der Vertragsgestaltung und
des Vertragsabschlusses eingeräumt. Über die Beabsichtigung eines Vertragsabschlusses ist der
restliche Vorstand im Vorfeld zu informieren. Der Hauptmann hat zudem jährlich ein
Hauptmannsbuch zu führen. Im Hauptmannsbuch sollen alle Termine und Veranstaltungen die der
Hauptmann für und mit dem Verein wahrnimmt niedergeschrieben werden.
leitet er sämtliche Veranstaltungen und Sitzungen (Feldhausen) des Vereins. Er
kommandiert die Umzüge und Koordiniert als 1. Vorsitzender die anfallende
Vorstandsarbeit. Er hat zu allen öffentlichen Anlässen des Vereins eine Rede zu halten
(Kirmes, Weihnachtsfeier etc.). Beim Marschieren üben eine Woche vor Kirmes, richtet der
Hauptmann für die beteiligten Mitglieder ein Hauptmannsfrühstück aus. Dem Hauptmann
wird zu Ehren seiner Dienste an Kirmes ein großer Maibaum vom Verein gestellt, und ihm zu Ehren
wird beim Präsentierzug präsentiert. Dem Hauptmann wird das Recht der Vertragsgestaltung und
des Vertragsabschlusses eingeräumt. Über die Beabsichtigung eines Vertragsabschlusses ist der
restliche Vorstand im Vorfeld zu informieren. Der Hauptmann hat zudem jährlich ein
Hauptmannsbuch zu führen. Im Hauptmannsbuch sollen alle Termine und Veranstaltungen die der
Hauptmann für und mit dem Verein wahrnimmt niedergeschrieben werden.
Leutnant: Der Leutnant ist der 2. Repräsentant des Vereins. In seiner Funktion ist er der
2. Kommandeur der Umzüge und im Verhinderungsfall des Hauptmanns Sitzungs- bzw.
Versammlungsleiter. Die Besondere Aufgabe des Leutnants ist es auf den Feldhausen die Strafen
der Junggesellen zu notieren. Dem Leutnant wird zu Ehren seiner Dienste an Kirmes ein
großer Maibaum vom Verein gestellt, und ihm zu Ehren wird beim Präsentierzug präsentiert
2. Kommandeur der Umzüge und im Verhinderungsfall des Hauptmanns Sitzungs- bzw.
Versammlungsleiter. Die Besondere Aufgabe des Leutnants ist es auf den Feldhausen die Strafen
der Junggesellen zu notieren. Dem Leutnant wird zu Ehren seiner Dienste an Kirmes ein
großer Maibaum vom Verein gestellt, und ihm zu Ehren wird beim Präsentierzug präsentiert
Schriftführer: Der Schriftführer hat neben den in der Satzung genannten Aufgaben,
weiterhin die Pflicht zu sämtlichen Junggesellenveranstaltungen die Mitglieder durch
schriftliche Einladungen, Aushänge und evtl. andere Kommunikationsmöglichkeiten
einzuladen. Der Schriftführer ist darüber hinaus der 3. Repräsentant des Vereins in der
Öffentlichkeit und hat sich zu gleichen Teilen an der anfallenden Vorstandsarbeit zu
beteiligen. Dem Schriftführer wird zu Ehren seiner Dienste an Kirmes ein großer Maibaum
vom Verein gestellt, und ihm zu Ehren wird beim Präsentierzug präsentiert.
weiterhin die Pflicht zu sämtlichen Junggesellenveranstaltungen die Mitglieder durch
schriftliche Einladungen, Aushänge und evtl. andere Kommunikationsmöglichkeiten
einzuladen. Der Schriftführer ist darüber hinaus der 3. Repräsentant des Vereins in der
Öffentlichkeit und hat sich zu gleichen Teilen an der anfallenden Vorstandsarbeit zu
beteiligen. Dem Schriftführer wird zu Ehren seiner Dienste an Kirmes ein großer Maibaum
vom Verein gestellt, und ihm zu Ehren wird beim Präsentierzug präsentiert.
Kassierer: Dem Kassierer wird neben den in der Satzung beschriebenen Aufgaben das
Recht der Vertragsgestaltung und des Vertragsabschlusses in Verbindung mit einem
weiteren Vorstandsmitglied eingeräumt. Über die Beabsichtigung eines
Vertragsabschlusses ist der restliche Vorstand im Vorfeld zu informieren. Der Kassierer ist
darüber hinaus der 4. Repräsentant des Vereins in der Öffentlichkeit und hat sich zu
gleichen Teilen an der anfallenden Vorstandsarbeit zu beteiligen. Dem Kassierer wird zu
Ehren seiner Dienste an Kirmes ein großer Maibaum vom Verein gestellt, und ihm zu Ehren wird
beim Präsentierzug präsentiert.
Recht der Vertragsgestaltung und des Vertragsabschlusses in Verbindung mit einem
weiteren Vorstandsmitglied eingeräumt. Über die Beabsichtigung eines
Vertragsabschlusses ist der restliche Vorstand im Vorfeld zu informieren. Der Kassierer ist
darüber hinaus der 4. Repräsentant des Vereins in der Öffentlichkeit und hat sich zu
gleichen Teilen an der anfallenden Vorstandsarbeit zu beteiligen. Dem Kassierer wird zu
Ehren seiner Dienste an Kirmes ein großer Maibaum vom Verein gestellt, und ihm zu Ehren wird
beim Präsentierzug präsentiert.